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Betreff: Frederick Bunsen Rundschreiben
Datum: Donnerstag, der 09.12.2021


Frederick Bunsen
Atelier
Raiffeisenstrasse 1-3
72119 Ammerbuch-Breitenholz
www.spacetime-publishing.de


Sehr geehrte Damen und Herren,
der Tübinger Künstlerbund e.V. (in dem ich aktiv bin) begeht seinen 50sten Geburtstag und das sollte ursprünglich heute am 9. Dezember 2021, mit der Eröffnung unserer Jahresausstellung gefeiert werden.

Schade, diese Eröffnung wurde nun abgesagt – aber immerhin können Sie diese sehenswerte Ausstellung zeitgenössischer Kunst erleben (!) und zwar in der Zeit von 10. Dezember bis zum 8. Januar 2022 - gleichzeitig in der Kulturhalle (Nonnengasse 19, 72070 Tübingen) und in der Galerie Künstlerbund Tübingen (Metzgergasse 3, 72072 Tübingen).

Beide Räumlichkeiten sind nicht weit voneinander entfernt und zusammen zeigen sie ein breites Spektrum an Arbeiten von 44 Mitgliedern des Künstlerbundes. Apropos, zu diesem Jubiläum erscheint ein umfangreicher, schön gestalteter Katalog der ausgestellten Exponate!

Das Jahr verging so schnell und die Chancen sich zu treffen waren so wenig, weshalb ich mich auf ein persönliches Wiedersehen in Tübingen freuen würde! An zwei Tagen können Sie mich dort 100%ig antreffen:
Am Do. 16.12.21, 16 – 19 Uhr, bin ich zur Aufsicht in der Galerie Künstlerbund und
am Do. 30.12.21, 16 – 19 Uhr in der Kulturhalle.

See you there!

Herzliche Grüße
Frederick Bunsen


PS: Ausstellungs-Besucher müssen folgendes vorweisen:
Momentan gilt die 2-G+ Regel für Ausstellungsbesuche, aber direkt neben der Kulturhalle gibt es eine Teststation! Der Corona-Schnelltest ist dort kostenlos und ist offen Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr, Samstag 9 bis 17 Uhr und Sonntag 14 bis 18 Uhr.

Folgende Ausnahmen für die Testpflicht (in allen Lebensbereichen) gelten:
1. Personen mit einer Booster Impfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
2. Folgende Personengruppen ohne Booster Impfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Booster Impfung gleichgestellt:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als SECHS Monate vergangen sind.




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